Fachberatung / Therapie / Kinderschutz
Fachberatung:
„Fachberatung ist eine organisationsbezogene Dienstleistung, die qualitätsentwickelnd und -sichernd im System der Einrichtungen wirkt. Fachberatung soll Träger und Einrichtungsleiter/innen dabei unterstützen, ein fachlich und organisatorisch tragfähiges Angebot für Erzieher und Erzieherinnen zu schaffen und aufrechtzuerhalten“
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Die Aufgabe der Fachberatung im Elisabethheim Havetoft ist:
- Die Beratung der Kolleginnen und Kollegen sowie kompletten Wohngruppenteams in pädagogischen Fragen über Entwicklungsbesonderheiten von einzelnen Kindern und Jugendlichen und die Erarbeitung von Maßnahmen und Interventionsmöglichkeiten.
- In der Teamentwicklung die Gruppenleitungen der Wohngruppen durch Organisation und Moderation von Teamentwicklungstagen oder in speziellen Teamthemen wie beispielsweise Teamfindung -dynamik zu unterstützen.
- Die Unterstützung Teams bei der Wohngruppenkonzeptentwicklung, -fortschreibung und -aktualisierung.
- Den einzelnen Teams strukturelle Themen wie z. B. Erziehungsplanung, Partizipation von Kindern und Jugendlichen zur Diskussion zu stellen.
- Regelmäßig interne Fortbildungsveranstaltungen bzw. Workshops über pädagogische Methoden für die Mitarbeitenden anzubieten.
- Aktuelle Themen und Fragestellungen der Einrichtungsleitung für einzelne Teams und Beratungsaufträge anzunehmen, um sie mit den Teams zu erörtern.
Systemische Beratung/Therapie:
„Als wichtigster Startpunkt einer Systemischen Therapie hat sich eine möglichst präzise Auftragsklärung im Verhältnis von Therapeut und Klient/Kunde (die Bezeichnung Patient wird überwiegend abgelehnt) herausgebildet. Sind Ziele konkretisiert und für Klienten/Kunden und Therapeuten akzeptabel, kann die eigentliche Therapie beginnen. Sollte sich eine Therapie über mehrere Sitzungen erstrecken, empfiehlt sich eine gelegentliche neue Auftragsklärung, da sich Ziele über die Zeit einer Therapie ändern können. Als präferierte Form werden wenige Termine pro Therapie mit, wenn möglich größeren zeitlichen Abständen zwischen den einzelnen Sitzungen gesehen, in denen die Klienten/Kunden eventuelle neue Erkenntnisse aus den Sitzungen in ihrer eigenen Lebenspraxis ausprobieren und/oder sogenannte Hausaufgaben erledigen können. Insofern zeichnet sich die systemtherapeutische Vorgehensweise durch Sparsamkeit aus, die den Schwerpunkt auf Eigeninitiative des Klienten/Kunden setzt.“
Quelle: wikipedia.org/wiki/Systemische_Therapie#Therapieansatz
Diese Therapie- und Beratungsform ist lösungsorientiert und geht wertschätzend auf Klientel/Kunden zu (Familien, Lebensgemeinschaften, einzelne Familienmitglieder, Kinder, Jugendliche, Kollegen, Teams gehören je nach Auftragsstellung zu der Klientel). Während der ersten Einheit (ca. 60 Min.) geht es um die Auftragsklärung. Das Anliegen des Klientel/Kunden wird ganz konkret erarbeitet und mündet in eine Ziel- bzw. Auftragsformulierung, anhand dessen sich die weiteren Stunden orientieren. Sogenannte zirkuläre Fragen, das Familienbrett sind dabei hilfreiche Instrumente. Fragen nach den Ressourcen, Lösungs- und Bewältigungsstrategien in Konfliktsituationen sind für mich als Beobachter zum Verstehen eines Systems fester Bestandteil. Meine Aufgabe variiert zwischen den Rollen des Beraters und des Therapeuten, je nach Auftragsformulierung und Themenstellung.
Die häufigsten Themen/Anliegen/Aufträge nach meinen langjährigen Erfahrungen sind: „Helfen sie uns bei der Rückführung unseres Kindes in den elterlichen Haushalt“, Hilfe bei Partnerkonflikten, Trauerarbeit, Umgang mit Aggressionen, Sucht und diversen individuellen und akuten Problemlagen. Ein Hinweis auf eine Betreuung durch diese Therapie- und Beratungsform wird auch schon bei der Aufnahme eines Kindes oder im Hilfeplangespräch gegeben.
Jede dieser Stunden verläuft anders, mit anderen Themen und anderen Lösungsstrategien. Das ist auch gut so, jedes System ist eben anders und fordert von mir eine individuelle Betrachtungsweise als Beobachter. (Peter Stührk-Edding)
Kinderschutz
Im Rückblick auf eine lange Geschichte von Missbrauch und konzeptioneller Gewalt mussten sich viele Träger von Einrichtungen mit der Aufarbeitung beschäftigen, Schuld eingestehen und sich zu einem neuen verantwortungsbewussten Verhalten verpflichten. So wurde auch uns im Elisabethheim Havetoft schnell klar, dass alle Mitarbeitenden in der Einrichtung in den Schutz der Kinder und Jugendlichen einzubeziehen sind. Das reicht von der Hauswirtschaft über die Hausmeister bis in die Verwaltung und die Landwirtschaft.
Die Kinder und Jugendlichen, die bei uns im Elisabethheim aufgenommen werden, haben oft bereits viel erlebt, Gewalt erfahren und waren vor ihrer Aufnahme deutlichen Gefährdungen ihres Lebens und einer guten Entwicklung ausgesetzt. Umso mehr benötigen sie hier unsere Hilfe und Schutz.
Im Elisabethheim Havetoft gibt es die „Arbeitsgruppe Kinderschutz“. In dieser Arbeitsgruppe wurden das Beschwerdemanagement, ein Kinder-Schutzkonzept, ein sexualpädagogisches Konzept und ein Medienkonzept erarbeitet. Wir nennen es: „Das Haus des Kinderschutzes.“ Es zeigt, wie komplex das Thema ist, das die Grundlage unserer täglichen Arbeit bildet. Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden des Elisabethheims geschult werden und besonders dann handlungsfähig sind, wenn es besondere Vorkommnisse gibt. Was ist zu tun? Welche Schritte sind zu gehen? Wie ist Schaden für Kinder und Jugendliche, aber auch für die Mitarbeitenden abzuwenden?
Die Mitarbeitenden haben eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, in der sie sich den Grundzügen des Kinderschutzes verpflichten „ihr Bestes zu tun“. (Uwe Stiller)
Fachberatung / Therapie / Kinderschutz
Haupthaus 1. Obergeschoss
Pastor-Witt-Straße 6
24873 Havetoft
Tel. 0 46 03 / 94 00 – 41
stuehrk-edding@elisabethheim.de
Leitung: Peter Stührk-Edding, Diakon,
Dipl.-Soz.Päd / Soz.arb. Therapeut
Beginn des Arbeitszweiges: 1972,
erweitert: 1979, Neuausrichtung 2020
Leistungsangebot:
– Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 30 SGB VIII (Fachleistungsstunde)
– Erziehungsbeistandschaft (EB) nach § 30 SGB VIII (Fachleistungsstunde)